Geschäftsbedingungen für die leistung

Schallplatten – frankreich und export

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und von den Parteien unterzeichnet, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer Gesamtheit für alle Verkaufsangebote und jeden Verkauf von Produkten wie CDs, DVDs, Blu-ray Discs, Kassetten, Vinyl, CD-Rs, DVD-Rs, oder anderen bespielbaren digitalen Medien (im Folgenden „Produkte“), die von der Gesellschaft MPO FRANCE (im Folgenden „MPO“) auf Wunsch eines gewerblichen Kunden (im Folgenden „Kunde“) auf der Grundlage seines Lastenhefts bearbeitet werden, sowie für alle Vorleistungen, die für die Konzeption und Herstellung der Produkte erforderlich sind, wie Pressung, Mastering, Beratung, Verpackung, Routing (im Folgenden „Leistungen“).

1.2 Die Auftragserteilung impliziert die vorbehaltlose Annahme und Anwendung der AGB, die Vorrang vor allen Bedingungen und Bestimmungen des Kunden (einschließlich der Spezifikationen im Lastenheft der Produkte) haben, selbst wenn diese nach den AGB mitgeteilt wurden und nicht ausdrücklich schriftlich von MPO angenommen wurden. Vorbehaltlich anderslautender, von MPO schriftlich akzeptierter Bestimmungen wird die Beziehung zwischen MPO und dem Kunden durch die folgenden Dokumente geregelt (in hierarchischer Reihenfolge abnehmender Rechtsgültigkeit): das Angebot gemäß Artikel 2, die AGB, die Produktmuster gemäß Artikel 3.3 sowie das Pflichtenheft des Kunden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen, die in einem dieser Dokumente enthalten sind, hat das höherrangige Dokument Vorrang.

1.3 MPO behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, mit Ausnahme derjenigen, die auf eine angenommene laufende Bestellung anwendbar sind. Die Tatsache, dass MPO sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine Klausel der AGB beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung sämtlicher Klauseln ausgelegt werden. Sollte eine Klausel der AGB aus irgendeinem Grund ungültig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt und die Parteien werden in gutem Glauben verhandeln, um die nichtige Klausel zu ändern. MPO kann die Produkte, die in seinen Broschüren und auf seiner Website angeboten werden, jederzeit entfernen oder ändern. MPO ist nicht an ein Wettbewerbsverbot gebunden und kann unter Wahrung der Loyalität und Vertraulichkeit mit anderen Kunden als dem Kunden zusammenarbeiten, die in derselben Branche wie der Kunde tätig sind.

2. BESTELLUNG

2.1 Damit MPO einen Kostenvoranschlag erstellen kann, muss der Kunde folgende Informationen per EDI oder E-Mail an den Hauptsitz von MPO senden: die Kontaktdaten des Kunden, die Rechnungsadresse, sein Lastenheft, den Typ und die Mengen der Produkte, das gewünschte Lieferdatum und den gewünschten Lieferort. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kostenvoranschlag für einen (1) Monat ab seiner Ausstellung gültig.

2.2 Die Bestellung der Produkte ist für den Kunden verbindlich, sobald sie erteilt wurde. Sie ist für MPO an dem Tag verbindlich, an dem MPO den unveränderten und unterzeichneten Kostenvoranschlag zusammen mit der ggf. im Kostenvoranschlag vorgesehenen Anzahlung und den unterzeichneten vorliegenden AGB per Post oder E-Mail erhält (nachfolgend „Bestellung“).

2.3 MPO wird sich bemühen, den Erhalt der Bestellung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt zu bestätigen. Jeder Beginn der vorbehaltlosen Ausführung der Bestellung durch MPO gilt als Annahme der Bestellung durch MPO in Bezug auf die Produkte und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Beginns der Ausführung der Bestellung waren. MPO ist berechtigt, den Auftrag jederzeit ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer seiner Wahl zu vergeben.

3. AUSFÜHRUNGSMODALITÄTEN DER LEISTUNGEN

3.1 Kooperation der Klientin/des Klienten

Der Kunde verpflichtet sich, aktiv mit MPO im Hinblick auf die Ausführung der Dienstleistungen und die Herstellung der Produkte zu kooperieren und insbesondere auf Anfragen von MPO nach Informationen, Datenübermittlung oder Validierung innerhalb von achtundvierzig Stunden (48h) zu antworten, andernfalls gilt sein Schweigen als Annahme jeglicher Angebote oder Vorschläge von MPO. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage von MPO einen technischen Ansprechpartner bei MPO zu benennen.

Der Kunde verpflichtet sich, MPO vor Beginn der Leistungserbringung alle für die Leistungserbringung notwendigen Elemente zur Verfügung zu stellen, d.h. insbesondere:

– alle Bescheinigungen von Verwertungsgesellschaften (wie der SDRM), die die Zahlung und den Eingang der Gebühren für die Werke, die von MPO vervielfältigt werden sollen, belegen, oder bei Verträgen mit ausländischen Kunden bei der von den Urhebern beauftragten Organisation des betreffenden Landes;

– Nachweise, dass der Kunde die Rechte besitzt, die es ihm ermöglichen, MPO mit der Ausführung der Leistungen zu beauftragen, insbesondere Nachweise über Urheberrechte und die Zahlung etwaiger Gebühren, die für die Ausführung der Leistungen zu entrichten sind, die mit der geltenden Gesetzgebung in den Ländern, in denen die Produkte verkauft werden, übereinstimmen;

Wenn diese Elemente nicht erhalten werden, wird die Ausführung der Bestellung ausgesetzt.

3.2 Übermittlung von Daten durch den Kunden

Die Ausführung des Auftrags erfordert, dass der Kunde auch den Master und die Dateien, die für die Herstellung der Produkte erforderlich sind, gemäß den branchenüblichen Qualitätsstandards auf den von MPO geforderten Medien und in den von MPO geforderten Formaten (nachfolgend „Daten“) zur Verfügung stellt. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass es sich bei den übermittelten Daten um rechtmäßige Kopien und nicht um die Originale handelt, wobei die Originale vom Kunden aufbewahrt werden und MPO unter keinen Umständen für den Verlust, die Veränderung oder die Zerstörung eines Originals haftbar gemacht werden kann.

Bei nicht konformen Daten oder Daten in einem Zustand, der eine Nutzung unter normalen Bedingungen nicht zulässt, wird die Ausführung des Auftrags bis zum Erhalt konformer Daten ausgesetzt. MPO wird, soweit möglich, einen zusätzlichen Kostenvoranschlag erstellen und nach schriftlicher Zustimmung des Kunden die Berichtigung dieser Elemente auf Kosten des Kunden vornehmen oder vornehmen lassen. Falls dies nicht möglich ist oder MPO mit dem Kostenvoranschlag nicht einverstanden ist, wird MPO vom Kunden neue, konforme Daten anfordern. In jedem Fall werden die Kosten für die Aufbewahrung und Speicherung der Daten, die der Kunde MPO anvertraut hat, dem Kunden gemäß den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Daten, die Gegenstand einer Angebotsanfrage waren und für die drei (3) Monate lang kein Auftrag erteilt wurde, werden vernichtet, sofern der Kunde dies nicht schriftlich verlangt. Auf Wunsch des Kunden kann die Aufbewahrung der Daten über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, wobei die entsprechenden Aufbewahrungskosten in Rechnung gestellt werden.

Die Daten und generell alle Dateien, Dokumente, Entwürfe, Pläne, Texte, Logos oder Bilder auf jeglichen Medien, die der Kunde für die Ausführung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, müssen MPO gemäß den von MPO vor dem im Auftrag festgelegten Datum des Beginns der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden und müssen alle Informationen enthalten, die für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlich sind und/oder im Auftrag angegeben sind und/oder alle anderen Voraussetzungen, die MPO vom Kunden verlangt. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Daten und stellt MPO von allen Schritten, Klagen oder Ansprüchen in Bezug auf die Daten frei, insbesondere von Ansprüchen und Forderungen Dritter auf Rechte jeglicher Art, insbesondere auf geistiges Eigentum, an den Daten und deren Nutzung durch MPO für die Zwecke der Auftragserfüllung sowie von den Verpflichtungen, die sich aus den Vorschriften über personenbezogene Daten ergeben. Der Kunde bleibt in dieser Hinsicht allein verantwortlich.

Die übermittelten Daten bleiben das vollständige und uneingeschränkte Eigentum des Kunden. Zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte können die vom Kunden an MPO gelieferten vertraulichen Daten und Datenträger auf schriftliche Anfrage an den Kunden zurückgegeben werden. Erfolgt ein solcher Antrag nicht, kann MPO die Daten nach eigener Wahl vertraulich aufbewahren oder innerhalb von zwei (2) Jahren ohne Rücknahme vernichten. Die vom Kunden vorgenommene Reklamation setzt die Zahlung des Preises für die Dienstleistungen nicht aus.

3.3 Validierung der Proben

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wenn die Herstellung der Produkte dies erfordert, stellt MPO Muster der gepressten Produkte her, die dem Kunden zur Freigabe durch den Kunden zugesandt werden. In diesem Fall erfordert jeder Beginn der Leistungserbringung die schriftliche Freigabe der Muster der gepressten Produkte durch den Kunden. Die Validierung der Produktmuster durch den Kunden bedeutet die volle und uneingeschränkte Annahme der Produktmuster, insbesondere hinsichtlich der Qualität der Fixierung der Kundendaten auf dem Produkt (insbesondere in phonetischer und visueller Hinsicht), und die Annahme der Pressung der Produkte. Die Frist für die Freigabe der Muster durch den Kunden verlängert die im Angebot vorgesehene Frist entsprechend.

Alle neuen Anforderungen des Kunden, die nicht im Angebot enthalten sind, insbesondere die Erstellung neuer Produktmuster durch MPO, sind Gegenstand eines zusätzlichen Angebots, das der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden unter den in Artikel 2 der AGB genannten Bedingungen bedarf.

Der Kunde wird darüber informiert, dass es im Rahmen der maschinellen Toleranzen zwischen den Produktmustern und den gelieferten Produkten zu deutlichen Abweichungen in Ton, Bild oder Farbton kommen kann. MPO kann für diese Unterschiede nicht haftbar gemacht werden, insbesondere nicht als Grund für eine Ablehnung der Produkte, eine Preisminderung oder einen Anspruch auf Schadensersatz.

Ab dem Datum, an dem MPO dem Kunden die Produktmuster zur Validierung übermittelt hat, kann MPO nach eigener Wahl die bei MPO verbleibenden Muster unter Wahrung der Vertraulichkeit aufbewahren oder vernichten. Die vom Kunden vorgenommene Reklamation setzt die Zahlung des Preises der Dienstleistungen nicht aus.

4. ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DER BESTELLUNG

4.1 Abgestimmte Änderung des Auftrags: Im Falle einer abgesprochenen Änderung des ursprünglichen Auftrags oder im Falle eines zusätzlichen Auftrags ist der Auftrag Gegenstand eines neuen Angebots oder zusätzlicher Angebote zum ursprünglichen Angebot, die vom Kunden unterzeichnet werden, und gegebenenfalls einer zusätzlichen Anzahlung.

4.2 Änderung oder Stornierung durch den Kunden: Jede Änderung des Auftrags durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von MPO und gegebenenfalls einer Neubewertung der Leistungen und/oder des Preises der Produkte. MPO ist berechtigt, die Ausführung der Dienstleistungen und/oder die Lieferung der Produkte bis zur Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden auszusetzen.

Im Falle einer Stornierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags durch den Kunden vor Beginn der Auftragsausführung ist MPO berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von vierzig Prozent (40%) des Gesamtauftragswerts ohne Mehrwertsteuer zu verlangen, zusätzlich zur Erstattung der MPO entstandenen Kosten. Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags oder eines Teils des Auftrags durch den Kunden nach Beginn der Auftragsausführung werden ihm alle bereits erbrachten Leistungen und hergestellten Produkte zeitanteilig zuzüglich der damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt.

4.3 Änderung durch MPO: Wenn vor Beginn der Ausführung des betreffenden Auftrags die Ausführung einer oder mehrerer wesentlicher Leistungen des Auftrags für MPO verzögert oder gefährdet wird, benachrichtigt MPO den Kunden so schnell wie möglich und kann ihm per Post oder E-Mail eine Änderung des Auftrags vorschlagen: Wenn der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem Änderungsvorschlag von MPO schriftlich antwortet, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Änderung akzeptiert hat.

5. LIEFERUNG DER PRODUKTE UND RISIKOÜBERTRAGUNG

5.1 Liefermodalitäten

Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, werden die Produkte innerhalb Frankreichs (einschließlich Korsika) gemäß dem Incoterm ICC 2020 DDP vor der Entladung in den Räumlichkeiten des Kunden, die im Angebot angegeben sind, geliefert.

Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, werden die Produkte außerhalb des französischen Mutterlandes (einschließlich Korsika) gemäß Incoterm ICC 2020 DAP an den im Angebot angegebenen Bestimmungsort geliefert.

 

5.2 Lieferfristen

Die Fristen für die Erbringung der Dienstleistungen und die Lieferung der Produkte sind die in der Bestellung angegebenen Fristen. MPO liefert nicht an Wochenenden und Feiertagen.

MPO ist berechtigt, dem Kunden alle Kosten, die durch eine Verschiebung der Lieferung durch den Kunden entstehen, gegen Nachweis in Rechnung zu stellen (Lagerkosten, Transportkosten, …).

Lieferverzögerungen von weniger als einem (1) Monat nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin berechtigen nicht zur Stornierung von Bestellungen, zur Entschädigung des Kunden oder zur Anwendung von Vertragsstrafen. Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Daten oder zusätzliche Informationen, die MPO angefordert hat, nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, führen nicht zu einer Haftung von MPO, einer Stornierung der Aufträge, einer Entschädigung des Kunden oder der Anwendung von Vertragsstrafen.

Sollten ein oder mehrere Produkte oder Rohstoffe für die Herstellung der Produkte vorübergehend nicht verfügbar sein, wird MPO den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Etwaige Lieferverzögerungen beziehen sich dann nur auf die verspätet gelieferten Produkte und nicht auf die gesamte Bestellung.

6. REKLAMATIONEN UND RÜCKGABEN

6.1 Der Kunde muss bei der Lieferung alle notwendigen Untersuchungen durchführen, um eventuelle Fehlmengen, offensichtliche Mängel oder Nichtübereinstimmungen der gelieferten Produkte mit dem Lieferschein, dem Master und/oder der Bestellung festzustellen. Jede Ablehnung, Reklamation oder jeder Vorbehalt des Kunden bei der Lieferung muss, um von MPO berücksichtigt zu werden, bei der Lieferung auf dem Lieferschein und dem Frachtbrief vermerkt werden, die vom Spediteur unterzeichnet und abgestempelt wurden, und vom Kunden per E-Mail und per Einschreiben mit Rückschein mit Kopie des Lieferscheins innerhalb von drei (3) vollen Tagen nach der Lieferung an MPO an seinem Geschäftssitz und an den Spediteur gemeldet werden (Art.L.133-3 des Handelsgesetzbuchs).

6.2 Der Kunde akzeptiert, dass die gelieferten und in Rechnung gestellten Mengen aufgrund der Herstellungsbeschränkungen von MPO um plus oder minus zehn Prozent (10%) von den bestellten Mengen abweichen können.

6.3 Reklamationen über Mängel oder Defekte, die bei der Lieferung vernünftigerweise nicht erkennbar waren, müssen, um von MPO berücksichtigt zu werden, innerhalb von maximal drei (3) Monaten nach dem Lieferdatum per E-Mail an den Hauptsitz von MPO gerichtet werden und müssen unbedingt enthalten: die Referenzen der Produkte, den Gegenstand und die Gründe der Reklamation.

6.4 Es obliegt dem Kunden, alle Belege vorzulegen, die seine Ansprüche begründen. MPO oder eine von ihm beauftragte Person kann die Räumlichkeiten des Kunden aufsuchen, wobei der Kunde MPO Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den Produkten gewähren muss, um die behauptete Nichtkonformität oder den behaupteten Mangel festzustellen.

6.5 Im Falle eines von MPO als fehlerhaft oder mangelhaft anerkannten Produkts muss der Kunde nach Wahl von MPO entweder die betreffenden Produkte zur Verfügung von MPO oder einer von MPO beauftragten Drittpartei halten oder die Produkte an MPO zurücksenden. Eine Rücksendung von Produkten darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MPO erfolgen. Rücksendungen von Produkten, die von MPO akzeptiert werden, müssen innerhalb von maximal zehn (10) vollen Tagen nach der Annahme durch MPO erfolgen und werden auf Kosten von MPO durchgeführt.

6.6 Produkte, die von MPO als fehlerhaft oder mangelhaft anerkannt werden, können Gegenstand einer Anpassung der Formgebung sein, um sie in Übereinstimmung mit den Marktstandards zu bringen.

6.7 Jede Ablehnung der Produkte bei der Lieferung aus einem Grund, der nicht nachweislich MPO zuzuschreiben ist, und jede missbräuchliche Rücksendung von Produkten führt zur Berechnung der Kosten für den Rücktransport der Produkte und anderer zusätzlicher Kosten, die MPO entstanden sind, und der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung für die betreffenden Produkte auszusetzen. Der Erhalt der Produkte ohne Ablehnung, Reklamation oder Vorbehalt innerhalb der in Artikel 6.1 genannten Frist entbindet MPO von jeglicher Haftung für Fehlmengen, offensichtliche Mängel oder Nichtkonformität der Produkte. Die Rücksendung von unverkauften Produkten wird von MPO nicht akzeptiert.

7. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

7.1 Preis

Der Preis der Leistungen und Produkte ist der von den Parteien in der Bestellung vereinbarte Preis und versteht sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten. Für CD-R, DVD-R und USB-Sticks werden die Preise um die Steuer für Privatkopien erhöht, die von Copie France geschuldet und eingezogen wird. Für ausländische Kunden enthalten die Preise der Dienstleistungen und Produkte keine Steuern, Abgaben oder Gebühren, die in dem Land gelten, durch das die Produkte transportiert und/oder in dem sie vermarktet werden. Alle diese Steuern, Abgaben und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Sollten diese Steuern, Abgaben oder Gebühren jedoch MPO auferlegt werden, verpflichtet sich der Kunde, diese auf erste Aufforderung von MPO zu zahlen.

Der Preis ist in Euro per Überweisung zu zahlen. Eventuelle Kosten, die durch den Wechselkurs der Währung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

7.2 Rechnungsstellung und Zahlungsfristen

– Rechnungsstellung

Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Leistungserbringung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung der Rechnung gemäß den bei MPO geltenden Verfahren erforderlich sind, wobei MPO berechtigt ist, die Leistungserbringung und/oder die Lieferung der Produkte bis zur Übermittlung dieser Informationen auszusetzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen bei Erhalt zu prüfen und seine Anmerkungen innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Rechnung als ordnungsgemäß. Im Falle einer teilweisen Beanstandung des Rechnungsbetrags muss der Kunde den nicht beanstandeten Teil der Rechnung innerhalb der in der Bestellung festgelegten Zahlungsfrist begleichen.

– Zahlungsfristen bei fehlendem Kundenkonto

Alle Bestellungen mit einem Wert von bis zu tausend (1000) € zzgl. MwSt. sind vollständig am Tag der Bestellung zu zahlen, außer wenn der Kunde über ein Konto bei MPO verfügt.

Für jede Bestellung mit einem Wert von mehr als tausend (1000) € ohne Mehrwertsteuer kann eine Anzahlung von bis zu hundert Prozent (100%) des Betrags ohne Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung geleistet werden, insbesondere in den folgenden Fällen:

– Erste Bestellung

– Oder verspätete Zahlungen für frühere Rechnungen

– Fehlende oder unzureichende Kreditdeckung,

– Auftrag mit ausländischen Subunternehmern.

 

Die Zahlung des Restpreises ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Ein Skonto für vorzeitige Zahlung wird nicht gewährt.

– Zahlungsfristen bei einem Kundenkonto

Wenn der Kunde über ein Kundenkonto bei MPO verfügt, wie unten beschrieben, und vorausgesetzt, dass dieses Kundenkonto zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht geschlossen ist, ist der gesamte Preis der Dienstleistungen und/oder Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnungsausstellung zu zahlen. Ein Skonto für vorzeitige Zahlung wird nicht gewährt.

Um die oben genannten Zahlungsfristen in Anspruch nehmen zu können, kann der Kunde die Eröffnung eines Kundenkontos bei MPO beantragen. Für jeden Antrag auf Eröffnung eines Kundenkontos führt MPO eine Finanzprüfung durch. MPO behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen, wenn diese Informationen nicht den von MPO festgelegten objektiven Kriterien entsprechen. Außerdem legt MPO bei dieser Kontoeröffnung auf der Grundlage der genannten objektiven Kriterien einen ausstehenden Betrag fest, über den hinaus jede Bestellung oder jeder Teil einer Bestellung bei Auftragserteilung bezahlt werden muss. MPO behält sich das Recht vor, ein Konto sofort zu schließen, wenn Zahlungsverzug oder neue Finanzinformationen vorliegen, die nicht mit den objektiven Kriterien übereinstimmen, die MPO für die Gewährung oder Aufrechterhaltung eines Kontos festgelegt hat, sowie wenn der ausstehende Betrag überschritten oder das Konto geschlossen wird. MPO wird den Kunden darüber informieren und behält sich das Recht vor, die Zahlung aller Beträge zu verlangen, die der Kunde für die Bestellung geschuldet hätte, wenn er nicht über ein Konto bei MPO verfügt hätte.

7.3 Zahlungsvorfall und Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsvorfalls wie Zahlungsverzug, Ablehnung einer Lastschrift oder Teilzahlung behält sich MPO das Recht vor, alle oder einen Teil der laufenden Aufträge auszusetzen oder zu kündigen und/oder neue Aufträge abzulehnen sowie die dem Kunden eingeräumten Zahlungsbedingungen in Frage zu stellen, unbeschadet anderer Rechtsmittel.

MPO steht es auch frei, jede Zahlung des Kunden auf eine Rechnung seiner Wahl anzurechnen. Jede Summe, die MPO dem Kunden schuldet, kann von Rechts wegen mit jeder noch nicht fälligen Summe verrechnet werden, die der Kunde MPO aus irgendeinem Grund schuldet. Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von MPO führt jeder Zahlungsvorfall von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu einem Zahlungsverzug:

– die Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 40 Euro für Einziehungskosten, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die MPO für die Einziehung und Einforderung der fälligen Beträge entstanden sind;

– zur Fälligstellung aller Schulden des Kunden gegenüber MPO, auch wenn diese in Wechseln beglichen wurden;

– zur Zahlung von Verzugszinsen, die ab dem ursprünglich vorgesehenen Fälligkeitsdatum zu dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatz zuzüglich 10 Prozentpunkten berechnet werden.

8. HAFTUNG - GARANTIEN

8.1 Garantien für die Leistungen

Die Gewährleistung von MPO ist ausdrücklich darauf beschränkt, dass MPO seine Leistungen gemäß den Regeln der Kunst und den Bestimmungen des Vertrags oder der Bestellung erbringt. MPO verpflichtet sich, die Leistungen mit der Sorgfalt eines Fachmanns zu erbringen, wobei MPO nur einer Mittelverpflichtung unterliegt. Die Gewährleistung kann nur durch den Kunden in Anspruch genommen werden.

8.2 Gewährleistung der Produkte

MPO garantiert die ordnungsgemäße Herstellung der Produkte und ihre Konformität mit den Regeln der Technik, der Bestellung und dem vom Kunden akzeptierten Master. Insbesondere garantiert MPO, dass die optischen Datenträger den technischen Standards für die Lesbarkeit entsprechen. Während eines Garantiezeitraums von drei (3) Monaten ab dem Datum der Lieferung der Produkte verpflichtet sich MPO, das als fehlerhaft erkannte Produkt zu ersetzen, sofern der Kunde innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Kenntnis des Fehlers reklamiert. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Vorfälle, die auf eine Nutzung oder Lagerung zurückzuführen sind, die nicht den normalen Bedingungen für die Nutzung der Produkte durch den Kunden entspricht. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiß, der als normal angesehen wird.

8.3 Verantwortlichkeit

MPO kann in keinem Fall für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen (und insbesondere für die Nichteinhaltung der AGB) durch den Kunden oder für die Handlungen eines Dritten haftbar gemacht werden. In jedem Fall schließt die Haftung von MPO ausdrücklich alle indirekten Schäden, Folgeschäden oder immateriellen Schäden aus, insbesondere Einkommensverluste oder entgangene Gewinne, Kundenverluste, Strafen oder Entschädigungen, die dem Kunden von Dritten auferlegt werden, und ist in jedem Fall auf den Betrag der betreffenden Bestellung beschränkt.

8.4 Konformität der Produkte für den Export

Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) zu überprüfen, ob jedes Produkt den Standards und Vorschriften des Landes entspricht, in dem die Produkte vermarktet werden, und (ii) MPO vor der Bestellung über alle Änderungen an einem Produkt zu informieren, die notwendig sind, um es an die Standards und Vorschriften des jeweiligen Landes anzupassen.

Sollten während der Ausführung des Auftrags Änderungen der Normen oder Vorschriften eintreten, kann MPO dem Kunden einen zusätzlichen Kostenvoranschlag entsprechend den erforderlichen Änderungen übermitteln; sollten diese Änderungen die Ausführung des Auftrags zu sehr erschweren oder gar unmöglich machen, kann MPO den Auftrag per Einschreiben mit Rückschein kündigen und dem Kunden den Betrag der teilweise ausgeführten Leistungen und/oder der hergestellten Produkte in Rechnung stellen.

9. HÖHERE GEWALT

MPO kann nicht für die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen haftbar gemacht werden, insbesondere nicht für eine Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Lieferung der Produkte, wenn (i) höhere Gewalt vorliegt, worunter alle Ereignisse zu verstehen sind, wie z. B. Aussperrung, Streik, Explosionen, Aufruhr, Blockade, Piraterie, Epidemien, Krieg, Beschlagnahme, Feuer, Überschwemmung, andere Naturkatastrophen, Transportverzögerungen, Material- oder Transportmangel, Strom- und Energiemangel, Unfälle, die die Produktion beeinträchtigen, anormale Zertifizierungsfristen, Höhere Gewalt bei Lieferanten oder Subunternehmern oder andere Gründe, die zu teilweiser oder vollständiger Arbeitslosigkeit bei MPO oder seinen Lieferanten oder Transporteuren führen, oder Einschränkungen, Anforderungen oder Verbote, die von Regierungsbehörden oder einer anderen Behörde erlassen werden, die eine „höhere Gewalt“ darstellen, oder (ii) der Ausbruch, das Fortbestehen oder die Rückkehr einer Epidemie wie Covid-19 oder einer anderen Epidemie ähnlicher Art und/oder staatliche, gesetzliche oder administrative Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer solchen Krise ergriffen werden und MPO an der vollständigen oder teilweisen Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern könnten. MPO wird den Kunden innerhalb von acht (8) Tagen über das Eintreten eines der oben aufgeführten Ereignisse informieren. Im Falle einer Verlängerung des Ereignisses oder seiner Folgen um mehr als sechs (6) Monate können die laufenden Aufträge per Einschreiben mit Rückschein aufgelöst werden, ohne dass MPO oder dem Kunden irgendwelche Schäden, Strafen, Entschädigungen oder Beteiligungen am Schaden entstehen, wobei der Teil des Auftrags, der bereits ausgeführt wurde, nicht aufgelöst werden kann.

10. VERTRAULICHKEIT

MPO verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Daten und technischen oder kommerziellen Informationen zu wahren, die der Kunde ihm im Hinblick auf die Erbringung der Dienstleistungen und/oder die Herstellung der Produkte zur Verfügung stellt, solange diese Informationen nicht auf andere Weise als durch das Verschulden von MPO öffentlich zugänglich werden. MPO verpflichtet sich, diese Informationen nur für die Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen zu verwenden. MPO verbietet daher jede Form des Verkaufs, der direkten oder indirekten Vermarktung und ganz allgemein jede Form der Weitergabe der vom Kunden übermittelten Informationen oder der als Ergebnis der Dienstleistungen erhaltenen Informationen an Dritte. MPO setzt sich für die Einhaltung dieser Verpflichtung durch seine Mitarbeiter ein. MPO ist ausdrücklich berechtigt, den Namen des Kunden in Bezug auf Referenzen und frühere Arbeiten zu nennen. Jeder Hinweis auf die Art der Dienstleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

11. EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 MPO behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Preises einschließlich Zinsen, Kosten, Steuern und Nebenkosten vor, wobei die Zahlung erst mit der tatsächlichen Einzahlung als erfolgt gilt.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich, MPO unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Produkte zu informieren, um MPO die Wahrung seiner Rechte zu ermöglichen.

11.3 Im Falle der Nichtzahlung einer einzelnen Rechnung oder eines Teils einer Rechnung bei Fälligkeit oder bei drohender Insolvenz des Kunden kann MPO die Produkte in den Räumlichkeiten des Kunden auf Kosten und Risiko des Kunden abholen, auch wenn kein Insolvenzverfahren gegen den Kunden läuft. Der Kunde verpflichtet sich zu diesem Zweck, MPO freien Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren und MPO über den Ort der Lagerung der Produkte zu informieren.

11.4 Im Falle eines Anspruchs auf die Produkte behält sich MPO das Recht vor, eine Inventarliste zu erstellen oder die unbezahlten Produkte im Besitz des Kunden zu beschlagnahmen. Für die Zwecke dieses Artikels wird davon ausgegangen, dass die Produkte im Lagerbestand den unbezahlten Forderungen entsprechen.

11.5 Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel 5 der AGB für die Lagerung der Produkte, die Handhabung der Produkte, die Bedingungen für die Aufbewahrung der Produkte und für Schäden, die diese erleiden könnten, verantwortlich.

12. GEISTIGES EIGENTUM

12.1 Die Daten und generell alle Dokumente oder Medien, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, wie Matrizen, CD-Rs, DVDs, digitale Dateien, Broschüren, Hüllen, bleiben Eigentum des Kunden. Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der Produkte werden diese Materialien dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch zurückgegeben. MPO übt bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Elementen aus. In jedem Fall werden die vom Kunden übergebenen Materialien zwei (2) Jahre nach Abschluss der Dienstleistungen ohne Rücknahme vernichtet. Der Kunde bestätigt, dass er Inhaber der geistigen Eigentumsrechte ist, die für die Ausführung der MPO-Leistungen erforderlich sind. Folglich stellt der Kunde MPO von allen Forderungen und Ansprüchen frei, die sich auf die Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere auf die Rechte von Verwertungsgesellschaften beziehen, unabhängig davon, von wem sie stammen. Im Falle einer Klage gegen MPO im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Kunden übermittelten Daten und Informationen im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen wird MPO den Kunden unverzüglich darüber informieren. In jedem Fall verpflichtet sich der Kunde, MPO auf erstes Anfordern von allen Kosten, Schäden, Entschädigungen, Verurteilungen, Vergleichsentschädigungen, die sich aus solchen Verfahren ergeben, zu entschädigen, falls MPO für die unrechtmäßige Nutzung der vom Kunden übermittelten Daten und Informationen und/oder der vom Kunden übermittelten Elemente jeglicher Art haftbar gemacht oder in Anspruch genommen wird.

12.2 Der Kunde garantiert MPO, dass alle Daten und Informationen, die er MPO zur Verfügung stellt, den guten Sitten und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, die auf die Produkte in Frankreich und/oder dem Land, in dem die Produkte vermarktet werden, anwendbar sind. Der Kunde stellt MPO von allen Ansprüchen frei, die auf der Verwendung von Daten und Informationen beruhen, die gegen die guten Sitten oder gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, die auf die Produkte in Frankreich und/oder dem Land, in dem die Produkte vermarktet werden, anwendbar sind, und zwar unabhängig davon, von wem sie stammen. In jedem Fall verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass MPO wegen der Verwendung von Daten und Informationen, die gegen die guten Sitten oder die gesetzlichen Bestimmungen für Produkte in Frankreich und/oder in den Ländern, in denen die Produkte vertrieben werden, verstoßen, haftbar gemacht wird, MPO auf erste Anforderung von allen Kosten, Schäden, Entschädigungen, Verurteilungen, Vergleichsentschädigungen, die sich aus solchen Klagen ergeben, zu entschädigen.

13. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

13.1 Zweck: Die persönlichen Daten des Kunden werden von MPO automatisch verarbeitet, um die Bestellung auszuführen und Rechnungen auszustellen. Gegebenenfalls können diese persönlichen Daten von MPO verwendet werden, um seine Geschäftstätigkeit zu fördern und seine Kunden vorzustellen. Die persönlichen Daten des Kunden (Name, Vorname, E-Mail, Lieferadresse, Bankdaten…) sind für die Ausführung der Bestellung durch MPO erforderlich.

13.3 Rechte des Kunden : Der Kunde hat ein Recht auf Zugang, Änderung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Zur Ausübung dieser Rechte kann der Kunde seine Anfragen per E-Mail an die folgende, am Ende der vorliegenden AGB angegebene Adresse richten. Der Kunde hat das Recht, eine Beschwerde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch MPO bei der CNIL einzureichen. Jede Person, deren personenbezogene Daten gesammelt werden, kann allgemeine oder besondere Richtlinien über die Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten nach ihrem Tod festlegen. Besondere Richtlinien können bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen registriert werden. Allgemeine Richtlinien können bei einer von der CNIL zertifizierten digitalen Vertrauensperson registriert werden. Allgemeine oder besondere Richtlinien können jederzeit geändert oder gelöscht werden.

13.4 Sicherheit und Aufbewahrung: MPO verpflichtet sich, geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Kunden zu gewährleisten. MPO verpflichtet sich, die persönlichen Daten nicht länger zu speichern, als es für die Zwecke, für die sie gesammelt oder verarbeitet wurden, notwendig ist, und in jedem Fall nicht länger als drei (3) Jahre nach der letzten Produktbestellung des Kunden. Ausnahmsweise kann eine längere Aufbewahrungsdauer ausschließlich zum Zweck der Aktualisierung und Nachverfolgung des Produkts (Kundendienst) festgelegt werden, die jedoch eine Höchstdauer von fünf (5) Jahren nicht überschreiten darf.

13.5 Der Kunde kann seine Rechte, die ihm gemäß diesem Artikel zustehen, ausüben, indem er sich an dpo@mpo.fr

14. ANWENDBARES GESETZ UND STREITSCHLICHTUNG

14.1 Die AGB, die Beziehungen zwischen den Parteien und das Angebot und der Verkauf von Dienstleistungen und Produkten unterliegen dem französischen Recht.

14.2 Im Falle eines Streits oder einer Anfechtung in Bezug auf die AGB, die Beziehungen zwischen den Parteien, das Angebot und den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben, insbesondere durch eine Mediation (durch einen internen oder externen Mediator). Die antragstellende Partei muss der anderen Partei die Elemente des Streits oder der Anfechtung mitteilen und gleichzeitig den Namen eines Mediators vorschlagen. Lehnt die andere Partei die Mediation ab oder können sich die Parteien nicht auf den Namen eines Mediators einigen oder nimmt der Mediator seinen Auftrag nicht innerhalb von 7 (sieben) vollen Tagen nach der im vorstehenden Absatz genannten Mitteilung an, gilt die Mediation als gescheitert und jede Partei hat wieder das Recht, vor Gericht zu klagen. Die Mediationsphase dauert maximal 15 (fünfzehn) Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Mediator seinen Auftrag angenommen hat. Nach Ablauf der Mediationsfrist und wenn keine Einigung erzielt wird, ist jede Partei wieder berechtigt, vor Gericht zu gehen. Während der Dauer der Mediation dürfen die Parteien im Zusammenhang mit der betreffenden Streitigkeit keine gerichtlichen Schritte gegeneinander einleiten. Ausnahmsweise können die Parteien jedoch auch während der Mediation eine gerichtliche Beweisaufnahme auf der Grundlage von Artikel 145 der Zivilprozessordnung beantragen. Die Kosten der Mediation werden von jeder Partei zu gleichen Teilen getragen.

14.3 Jede Streitigkeit oder Anfechtung, die nicht gemäß den Bedingungen des vorstehenden Absatzes gütlich beigelegt werden kann, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Laval, auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, einer Verfügung auf Antrag, mehrerer Beklagter, einer Zwischenklage oder einer Berufung auf eine Garantie.